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AGB's

Gültige AGB ab 01.09.2023

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sport Akademie Deutschland
Peter Hirschberger – Rostocker Straße 38, 90766 Fürth

info@sportfoerderungnf.de

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1. Präambel

(1) Die von uns angebotenen Leistungen erfolgen bzgl. Planung und Durchführung von Fußballcamps und Sportveranstaltungen  ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.

(2) Von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende AGB´s haben keine Gültigkeit, es sei denn, diesen wird ausdrücklich zugestimmt.

(3) Die Sport Akademie Deutschland handelt in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und Gefahr als selbständiges Unternehmen..

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2. Anmeldungen

(1) Auf unserer Internetseite sind die Einzelheiten für einen Vertragsabschluss aufgeführt. Durch das Absenden der Anmeldung auf unserer Website gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Vertragsschluss ab. Bei nachträglicher Änderung fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 5,00 an.

(2) Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Geltung der Teilnahmebedingungen und unserer Geschäftsbedingungen an. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

(3) Wir können die Anmeldung innerhalb von 10 Werktagen durch Zusendung einer Anmeldebestätigung annehmen; bis dahin ist der Kunde an seiner Anmeldung gebunden. Andernfalls wird der Kunde über eine Ablehnung per E-Mail informiert.

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3. Zahlung, Verzug

(1) Die Teilnehmergebühr ist unbar und vollständig vor Beginn des Fußballcamps zu entrichten. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf der Internetseite dargestellten Preise.

(2) Das Recht zur Teilnahme an unseren Camps steht unter dem Vorbehalt der vollständigen Zahlung des vereinbarten Entgelts.

(3) Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu fordern. Für den Fall, dass wir einen höheren Verzugsschaden geltend machen, hat der Kunde die Möglichkeit, nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist.

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4. Widerrufsrecht

Nach § 312 g Abs.2 Nr. 10 BGB besteht kein Widerrufsrecht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.

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5. Storno und Krankheit

(1) Eine kostenfreie Stornierung vor Camp-Beginn ist nach Vertragsschluss (Bestätigung durch uns) nicht möglich. Bei nicht erfolgter Teilnahme am Camp fallen die vollen Kosten abzüglich ersparter Aufwendungen an. Insoweit gilt § 641 Satz 3 BGB.

(2) Im Krankheitsfall des Teilnehmers kann der Kunde vor Camp-Beginn nicht vom Vertrag zurücktreten. Bei einem krankheits- oder verletzungsbedingten Abbruch des Camps wird das Teilnahmeentgelt nicht zurück/ teilzurück erstattet.

(3) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund ist davon nicht berührt.

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6. Terminabsage / Inhaltsänderung

(1) Wir behalten uns vor, das Fußballcamp wegen nicht Erreichens der Mindestteilnehmerzahl bis spätestens 7 Tage vor dem geplanten Termin oder aus sonstigen wichtigen, von uns nicht zu vertretenden Gründen (z.B. plötzliche Erkrankung des Referenten, höhere Gewalt) abzusagen. Der Teilnehmer wird hierüber kurzfristig und schriftlich benachrichtigt.

(2) Bereits entrichtete Teilnahmegebühren werden im Falle der Absage eines Camps zurückerstattet. Weitergehende Haftungs- und Schadensersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, ausgeschlossen. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter,
wird nicht gehaftet.

(3) Bei Nicht-Einsatz von technischen Trainingsmitteln besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder Ersatz für den hiermit im Zusammenhang stehenden Ausfall.

(4) Wir sind berechtigt, notwendige inhaltliche, methodische und organisatorische Änderungen oder Abweichungen vor oder während des Camps vorzunehmen, soweit diese den Nutzen des Fußballcamps für den Teilnehmer nicht wesentlich ändern. Wir sind berechtigt, benannte Trainer bei Vorliegen eines wichtigen Grunds wie Krankheit oder Unfall durch andere qualifizierte Trainer zu ersetzen. Ein Anspruch auf Schadensersatz hierfür ist ausgeschlossen.

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7. Pflichten des Teilnehmers

(1) Der Teilnehmer ist während des Kurses verpflichtet, Anweisungen unserer Mitarbeiter Folge zu leisten und die Campregeln zu befolgen. Werden diese Anweisungen schuldhaft nicht befolgt und ist dadurch die Gefährdung der Sicherheit von Teilnehmern oder die ernsthafte Störung des reibungslosen Ablaufs des Camps zu befürchten, kann der Teilnehmer von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden.

(2) Es besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr. Der Teilnehmer ist bei ausgesprochenem Ausschluss unverzüglich vom Erziehungsberechtigten abzuholen.

(3) Die Teilnehmer müssen kranken- und haftpflichtversichert sein, Kinder und Jugendliche über ihre Erziehungsberechtigten. Der Abschluss weiterer Versicherungen liegt im Ermessen des Teilnehmers. Voraussetzung für eine Teilnahme ist zudem, dass der Teilnehmer sportlich voll belastbar und körperlich gesund ist sowie an keiner ansteckenden Krankheit leidet und über eine zum Zeitpunkt des Lehrgangs aktuellen Impfschutz gegen Tetanus verfügt.

(4) Medikamenteneinnahmen und relevante Allergien des Teilnehmers sind uns rechtzeitig vorab schriftlich mitzuteilen.

(5) Bei geringen Verletzungen des Teilnehmers, die während des Camps entstehen, erklärt sich der Erziehungsberechtigte damit einverstanden, dass der Teilnehmer von unseren Betreuern versorgt wird.

(6) Für den Fall der Erkrankung oder Verletzung eines Teilnehmers bevollmächtigt uns der Kunde, alle notwendigen Schritte und Aktionen für eine sichere, angemessene Behandlung und/oder den Heimtransport des Teilnehmers zu veranlassen. Sollten dem Anbieter durch eine medizinische Notfallversorgung eines Teilnehmers Kosten entstehen, ist der Kunde verpflichtet, diese zu übernehmen.

8. Foto- und Filmrechte

Der Kunde sowie die Teilnehmer (und ihre gesetzlichen Vertreter) geben mit der Anmeldung ihr Einverständnis dazu, dass von den Teilnehmern Bildnisse und Filmaufnahmen angefertigt und durch uns und/oder von uns mit der Umsetzung beauftragten Werbeagenturen verbreitet und veröffentlicht werden – auch im Internet – und zwar ohne Beschränkung des räumlichen, inhaltlichen oder zeitlichen Verwendungsbereichs. Das gilt wiederholt auch zu Zwecken der eigenen oder fremden Werbung sowie zu Merchandisingzwecken.

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9. Haftung

(1) Wir haften im Rahmen unserer Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte Vorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der für uns tätigen Personen sowie die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.

(2) Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung beschränkt sich unsere Haftung sowie unsere Erfüllungsgehilfen auf den nach der Art des Vertrages vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen von nicht vertragswesentlichen Pflichten, durch deren Verletzung die Durchführung des Vertrages nicht gefährdet wird, haften wir sowie unsere Erfüllungsgehilfen nicht.

(3) Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder Ersatz für vom Teilnehmer zu verantwortendem Ausfall von Trainingsstunden. Wir übernehmen ebenso keine Haftung für im Lehrgang auftretende Verletzungen, soweit sie nicht auf ein Verschulden unsererseits zurückzuführen sind. Wir haften auch nicht für den Verlust oder den Diebstahl mitgebrachter Gegenstände bei der Durchführung der Camps.

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Ansprüchen aus Produkthaftung oder aus Garantie sowie bei Ansprüchen aufgrund von Körper- und Gesundheitsschäden sowie bei Verlust des Lebens.

(5) Bei höherer Gewalt wird die gebuchte Leistung bis auf weiteres verschoben.

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10. Datenschutz

Wir arbeiten Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend den gesetzlichen Datenschutzvorschriften. Eine Weitergabe von Daten ohne ausdrückliche Einwilligung des Betroffenen erfolgt nicht bzw. nur im Rahmen der notwendigen Durchführung und Abwicklung des Vertrages.

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11. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Schlussbestimmung

(1) Anwendbar ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland soweit diese Rechtswahl nicht dazu führt, dass ein Verbraucher hierdurch zwingenden verbraucherschützenden Normen entzogen wird.

(2) Sind die Vertragsparteien Kaufleute, ist das Gericht an unserem Sitz in Düsseldorf zuständig, sofern nicht für die Streitigkeit ein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist. Dies gilt auch, wenn der Teilnehmer keinen Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union hat.

(3) Soweit eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig oder undurchsetzbar ist oder wird, bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon unberührt.

(4) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und/oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

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Sport Akademie Deutschland
Peter Hirschberger, 31.08.2023

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gültig bis 31.08.2023

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Sport Akademie Deutschland

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1. Vertragsabschluss

1.1. Mit der Annahme des Angebots der Sport Akademie Deutschland schließt der Anmeldende, nachfolgend "Kunde" genannt, mit der Sport Akademie Deutschland einen Vertrag ab. Die Anmeldung kann schriftlich per Post, Fax, E-Mail oder online auf unserer Webseite erfolgen. Die Anmeldung gilt auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Kunde wie für seine eigenen Verpflichtungen haftet. Der Vertrag kommt mit der verbindlichen Anmeldung unter Geltung der hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.

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1.2. Verantwortlich für die Sport Akademie Deutschland:

Peter Hirschberger Rostocker Straße 38 90766 Fürth E-Mail: info@sportfoerderungnf.de

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2. Leistung

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in den Prospekten, auf unserer Webseite und den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Teilnahmebestätigung bzw. der Auftragsannahme.

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3. Änderungen

3.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss von der Sport Akademie Deutschland für notwendig gehalten werden und von ihr nicht zweckwidrig herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtverlauf nicht beeinträchtigen.

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4. Bezahlung

4.1. Bei Online-Anmeldung:

Der Kunde hat die im Anmeldeformular angegebene, selbst gewählte Zahlungsmethode fristgerecht zu erledigen. Mit Eingang des Betrags ist der Teilnahmeplatz gesichert. Ohne fristgerechte Zahlung erlischt das Recht zur Teilnahme am Kurs.

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4.2. Bei schriftlicher Anmeldung:

Sobald die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anmeldung versendet oder bei der Sport Akademie Deutschland eingegangen ist, ist die Teilnahmegebühr innerhalb von 14 Tagen in vollem Umfang auf folgendes Konto zu überweisen:

Kontoinhaber: Peter Hirschberger Unternehmen für Fitness und Ballsport IBAN: DE68 2702 0001 1521 4204 79 Verwendungszweck: Rechnungsnummer – Veranstaltungsort – aktuelles Jahr – Teilnehmername

Mit erfolgreichem Eingang des Betrags wird der Teilnahmeplatz fest zugesichert. Sollte keine Zahlung in dem Zeitrahmen erfolgen, erlischt das Recht auf die Teilnahmeplatzreservierung, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.

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4.3. Mit der Anmeldung und Teilnahme an den Veranstaltungen der Sport Akademie Deutschland erkennen der Anmelder, die Angemeldeten sowie deren Erziehungsberechtigte, Betreuer und Erzieher, einschließlich weiterer Titel, die AGB der Sport Akademie Deutschland umfassend und mit allen Paragrafen an.

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5. Widerruf / Rücktritt / Camp-Ausfall

5.1. Der Kunde hat nach bestätigter Teilnahme an der Sport Akademie Deutschland ein 14-tägiges Widerrufsrecht. In dieser Zeit kann er vom Vertrag zurücktreten und erhält eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr.

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5.2. Nach Ablauf der 14 Tage ist ein Rücktritt vom Vertrag nicht mehr möglich. Mit der Absage eines Teilnehmers erlöschen alle Ansprüche an den Veranstalter, und die bereits gezahlte Gebühr verbleibt beim Veranstalter. Der Teilnehmer hat jedoch die Möglichkeit, eine Ticketversicherung abzuschließen oder eine Ersatzperson zur Teilnahme zu verpflichten.

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5.3. In besonderen Fällen, die allein von der Sport Akademie Deutschland entschieden werden, kann eine Rückzahlung gegen eine erhobene Aufwandsgebühr von 50,00 Euro möglich sein.

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5.4. Wird die Kursteilnahme vom Teilnehmer aus gleich welchen Gründen während des Kurses abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnahmegebühr. Das gleiche gilt, wenn der Teilnehmer gegen die Abläufe der Veranstaltung verstößt, andere beleidigt oder körperlich bedroht.

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5.5. Wenn das Kurs-, Camp- oder Veranstaltungsausfall aus Gründen, die nicht von der Sport Akademie Deutschland zu verantworten sind, abgesagt werden muss, hat die Sport Akademie Deutschland das Recht, Ausweichtermine und Ausweichorte festzulegen. Andernfalls ist die Sport Akademie Deutschland berechtigt, dem Kunden einen gleichwertigen Gutschein auszuhändigen, den der Kunde auf allen Events der Sport Akademie Deutschland einlösen kann.

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6. Ablauf

6.1. Während der Leistungsdauer der Sport Akademie Deutschland überträgt der Kunde der Sport Akademie Deutschland und dem für sie tätigen Veranstaltungsleiter die Aufsichtspflichten und -rechte, die dieser wiederum an seine Mitarbeiter übertragen kann. Die Teilnehmer haben den Anweisungen der Trainer der Sport Akademie Deutschland Folge zu leisten. Werden deren Anweisungen nicht befolgt, hat der Veranstaltungsleiter des Kurses oder sein Bevollmächtigter die Möglichkeit, den Teilnehmer vom Training oder der Veranstaltung auszuschließen. Der Ausschluss von der Teilnahme steht dem Abbruch der Kursteilnahme gemäß Ziffer 5 gleich. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.

 

7. Angaben über den Gesundheitszustand

7.1. Der Kunde erklärt mit der Anmeldung, dass der/die Teilnehmer gesund und sportlich voll belastbar sind und das Trainingsprogramm ohne Einschränkungen absolvieren können. Der Kunde verpflichtet sich bei der Anmeldung (schriftlich) und zum jeweiligen Leistungsbeginn, die Sport Akademie Deutschland bzw. den jeweiligen Leiter oder seinen Bevollmächtigten über alle Gesundheitsbeeinträchtigungen des Teilnehmers (schriftlich) ebenso zu informieren wie über notwendige Medikamenteneinnahme des Teilnehmers.

7.2. Veränderungen des Gesundheitszustandes des Teilnehmers während eines Camps der Sport Akademie Deutschland werden dem Kunden angezeigt und können zum Abbruch der Kursteilnahme führen.

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8. Rücktritt und Kündigung durch die Sport Akademie Deutschland

8.1. Die Sport Akademie Deutschland kann in folgenden Fällen vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten oder nach Beginn der Veranstaltung den Vertrag kündigen:

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a) Bis 1 Woche vor Beginn des Kurses

Wird ein Kurs mangels Erreichens der Mindestteilnehmerzahl abgesagt, wird dem Kunden ein adäquater Ersatztermin angeboten bzw. mit der Mindestteilnehmerzahl abgerechnet.

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b) Einhaltung der Regeln

Die Sport Akademie Deutschland behält sich vor, bei Nichteinhaltung der Camp Regeln (z.B. Stören des Unterrichts, etc.) den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen (siehe Abschnitt 6).

8.2. In allen Fällen werden immer 100 %  des Teilnehmerbetrages einbehalten. Dieser Betrag kann als Gutschrift auf die nächste Veranstaltung von der Rechnung einbehalten werden.

9. Haftung der Sport Akademie Deutschland

9.1. Die Sport Akademie Deutschland haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:

  • die gewissenhafte Vorbereitung

  • die sorgfältige Auswahl und Überwachung der für sie tätigen Personen

  • die Richtigkeit der Veranstaltung

  • die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen (Änderungen möglich, je nach örtlicher Möglichkeit)

9.2. Wegen wetter- oder sonstig bedingter Ausfälle der angebotenen Leistungen oder mangelnder Möglichkeit zur Teilnahme durch den Teilnehmer wegen Krankheit, Urlaub oder sonstigen Gründen übernimmt die Sport Akademie Deutschland keine Haftung. Für vom Teilnehmer zu vertretendem Ausfall von Trainingsstunden besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder Ersatz. Bei Verletzungen jeder Art ist der Teilnehmer über seine eigene Krankenversicherung versichert. Die Sport Akademie Deutschland übernimmt für Verletzungen keine Haftung. Mit der Teilnahme am Camp ist der Teilnehmer mit dieser Regelung einverstanden. Hier empfehlen wir, dass der Teilnehmer eine Teilnahmerücktrittsversicherung abschließt.

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10. Beschränkung der Haftung

10.1. Die vertragliche Haftung der Sport Akademie Deutschland ist auf die Teilnahmegebühr beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von der Sport Akademie Deutschland herbeigeführt wird bzw. soweit die Sport Akademie Deutschland für einen einem Teilnehmer zugefügten Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

10.2. Die Sport Akademie Deutschland haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Theaterbesuche, Ausstellungen etc.), soweit diese in der Teilnahmebestätigung als Fremdleistungen gekennzeichnet werden. Die Teilnehmer sind für Kleidung und Gepäck selbst verantwortlich. Die Sport Akademie Deutschland haftet nicht für Diebstahl oder Einbruch.

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11. Versicherungen / (Rücktrittsversicherung wird nicht mehr durch die Sport Akademie  angeboten und kann selbst vom Teilnehmer über eine Versicherung abgeschlossen werden.)

11.1. Der Kunde garantiert, dass von ihm angemeldete Teilnehmer kranken- und haftpflichtversichert sind, Kinder und Jugendliche über ihre Erziehungsberechtigten. Der Abschluss weiterer Versicherungen liegt im Ermessen des Teilnehmers. Die Sport Akademie Deutschland kommt nicht für Verletzungen von Teilnehmern auf. Teilnehmer ohne Krankenversicherungsschutz können nicht an einer Veranstaltung teilnehmen.

11.2. Die Rücktrittsversicherung (selbst über den Teilnehmer abgeschlossen) erstattet nur im Falle von Krankheit/Verletzung. Der Grund muss zweifelsfrei durch einen Facharzt (nicht Hausarzt) nachgewiesen werden. Hierzu ist die Ausstellung eines schriftlichen Nachweises erforderlich. Es werden auch keine Teilnahmegebühren durch die Sport Akademie Deutschland zurückerstattet, wenn ein Teilnehmer verletzungsbedingt ausfällt. Alle anderen Inhalte des Camps sind nicht versichert. Bei freiwilligen Rückzahlungen kann der Betrag als Gutschrift auf eine andere Veranstaltung angerechnet werden, dies liegt im Ermessen der Sport Akademie Deutschland.

 

12. Medizinische Versorgung

12.1. Im Falle der Erkrankung oder Verletzung eines Teilnehmers bevollmächtigt der Kunde die Sport Akademie Deutschland, alle notwendigen Schritte und Maßnahmen zur sicheren und angemessenen medizinischen Versorgung und/oder zum Heimtransport des Teilnehmers zu ergreifen.

12.2. Sollten der Sport Akademie Deutschland durch eine medizinische Notfallversorgung eines Teilnehmers Kosten entstehen, ist der Kunde zum Ersatz dieser Kosten verpflichtet.

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13. Foto- und Filmrechte

13.1. Mit der Anmeldung erklären der Kunde sowie die Teilnehmer (und ihre gesetzlichen Vertreter) ihr Einverständnis dazu, dass von den Teilnehmern Bildnisse und Filmaufnahmen angefertigt werden dürfen.

13.2. Die Sport Akademie Deutschland und ihre Partner sowie von der Sport Akademie Deutschland und ihren beauftragten Werbeagenturen sind berechtigt, diese Bildnisse und Filmaufnahmen unbeschränkt für Öffentlichkeitsarbeit in allen Medien zu nutzen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Internet und soziale Netzwerke. Dies gilt für unbearbeitete und bearbeitete Formen der Bilder und Aufnahmen.

13.3. Die Verwendung dieser Aufnahmen erfolgt ohne Beschränkung des räumlichen, inhaltlichen oder zeitlichen Verwendungsbereichs und kann insbesondere wiederholt zu Werbezwecken, sowohl für die Sport Akademie Deutschland als auch für Dritte, sowie zu Merchandisingzwecken erfolgen.

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14. Gerichtsstand

14.1. Der Kunde kann die Sport Akademie Deutschland nur an deren Sitz verklagen. Für Klagen der Sport Akademie Deutschland gegen den Kunden und/oder Teilnehmer ist der Wohnsitz des Kunden/Teilnehmers maßgebend. Ist der Kunde Vollkaufmann oder hat keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist Gerichtsstand Fürth.

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15. Salvatorische Klausel

15.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht.

15.2. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die den in den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt, wenn sich Bestimmungen als lückenhaft erweisen sollten. In diesem Fall verpflichten sich die Parteien, Regelungen hinzuzufügen, die dem entsprechen, was die Parteien nach Sinn und Zweck des Vertrages vereinbart hätten, wenn sie den jeweiligen Aspekt bei Vertragsschluss bedacht hätten.

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16. Onlineshop

16.1. Die Ware bleibt bis zur endgültigen Bezahlung Eigentum der Sport Akademie Deutschland. Ein Umtausch kann nur erfolgen, wenn der Gegenstand frei von Nutzungsspuren ist, nicht bedruckt wurde oder der Fehler bei uns liegt.

16.2. Sollte ein Camp ausfallen, ist der Kunde verpflichtet, die Camp-Kleidung zu übernehmen, wenn diese bereits bearbeitet wurde. In diesem Fall wird der vereinbarte Shop-Warenpreis von der Rückerstattung (Teilnehmerbetrag) einbehalten.

Bitte beachten Sie, dass dies eine überarbeitete Version der AGB ist, die auf den von Ihnen bereitgestellten Informationen basiert. Es ist ratsam, diese Überarbeitungen von einem rechtlichen Experten oder Anwalt überprüfen zu lassen, um sicherzustellen, dass sie Ihren rechtlichen Anforderungen entsprechen.

Formularbeginn

 

 

 

Fürth, Stand: 06.07.2022

 

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